Mitglied des Vereins kann jede natürliche sowie jede juristische Person werden, die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu fördern.
Der erweiterte Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliedsversammlung festgesetzt.
Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst während des Geschäftsjahres eintritt. Dieser Beitrag wird erstmalig mit Eintritt in den Verein fällig, sodann bis zum 31.03. jeden Jahres. Der Jahresbeitrag beträgt im Moment 15 € pro Person.